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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Würzburg

Stand: Juni 2020

Allgemeines

Mit der Anmeldung und deren Annahme durch die vhs kommt, unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein Geschäftsvertrag zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit dem Erscheinen des vorliegenden Semesterprogramms. Alle früheren Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit der gesamten AGB bleiben von evtl. Teilnichtigkeit unberührt.

Für Reisen und Studienfahrten gelten die besonderen Reiserechtsbedingungen des Reiseveranstalters.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind in der Regel Personen mit vollendetem 15. Lebensjahr. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind besonders gekennzeichnet.

Anmeldung & Vertrag

Bei allen Veranstaltungen (außer Veranstaltungen ohne Kursnummer) ist eine Anmeldung vor Kursbeginn erforderlich. Vormerkungen sind nicht möglich! Pro Veranstaltung benötigen wir eine vollständige Anmeldung. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht. Wir bestätigen Ihre Anmeldung auf dem kostengünstigsten Weg (z.B. E-Mail).

Kursgebühren

Das Zustandekommen des Vertrages verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

  • Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Abbuchung (Fälligkeit) bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist i.d:R. der Donnerstag nach Kursbeginn. Einige Kurse haben davon abweichende Fälligkeiten und Rücktrittsbedingungen (--> Kursausschreibung).
  • Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kontoinhaberin, dem Kontoinhaber die Fälligkeit (Abbuchungstag und -betrag) per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin, auf dem kostengünstigsten Weg (z.B. E-Mail) mitgeteilt.
  • Die Kursgebühr wird zum angegebenen Zeitpunkt per SEPA-Lastschriftmandat von dem angegebenen Konto eingezogen.
  • Zur Vereinfachung gilt Ihr Mandat, außer bei ausdrücklichem Widerruf, auch bei Kursbuchungen in darauffolgenden Semestern.
  • Bankgebühren, die durch fehlerhafte Stornierung der Lastschrift entstehen, trägt der Kunde.
  • Eventuell entstehende Nebenkosten (wie Materialkosten, Raummiete, Lebensmittelkosten) sind Bestandteil der Kursgebühr.
  • Aufzahlungen oder andere nicht inkludierte Nebenkosten werden gesondert abgebucht und schriftlich vorangekündigt (Pre-Notification 2).
  • Bestimmte Materialkosten, die bei ihrer Gestehung fällig werden (z.B. Ton in Töpferkursen), werden am Kurstag von der Kursleitung eingefordert.
  • Auch bei ganz oder teilweise Nicht-Erscheinen im Kurs wird die gesamte Kursgebühr inkl. aller Nebenkosten zur Zahlung fällig. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Kursabbruch.
  • Druckfehler oder falsch übermittelte Preise unterliegen keiner Gewähr.

Aufzahlung / Kürzung

Bei Unterschreiten der Mindestteilnahmezahl kann der Kurs nur durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmenden zu Veranstaltungsbeginn über eine Aufzahlung, Unterrichtskürzung oder Mischform einigen (siehe auch „Leistungsumfang“). Aufzahlungsbeträge sind nach mündlicher Einigung im Kurs gesonderter Anteil des Teilnahmeentgelts.

Rücktritt vom Vertrag

Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht ist
  • wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt
  • wenn Kursräume, die der vhs von Dritten für die Kursdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, aus Gründen, die nicht im Einfluss der vhs liegen, nicht mehr zur Verfügung stehen
  • aufgrund unvorhersehbarer Änderungen zwischen Programmveröffentlichung und Kursbeginn
  • bei Störungen des Kursverlaufes oder Unterrichts

In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden bis Ende des jeweiligen Semesters zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgt (es gilt das Eingangsdatum) und wenn nachstehend aufgeführte Punkte berücksichtigt bzw. erfüllt sind:

  • Bei wöchentlich stattfindenden Kursen mit mehr als fünf Terminen und ohne Angabe des Anmeldeschlusses ist ein Rücktritt bis zum dritten Werktag vor dem zweiten Kurstermin möglich.
  • Bei Veranstaltungen, die an fünf oder weniger Terminen stattfinden (Blockseminare, Tages- oder Wochen­endkurse, Fahrten, Führungen, etc.), ist ein Rücktritt nur bis zum siebten Werktag vor dem Kurstermin möglich. (Ausnahme: es wird eine Ersatzperson gestellt.)
  • Bei Veranstaltungen mit Angabe des Anmeldeschlusses ist ein Rücktritt bis einschließlich des Anmelde­schlusses möglich.
  • Bei ausdrücklichem Nichteinverständnis mit einer Kürzung bzw. Aufzahlung.

Ein fristgerechter Rücktritt ist kostenlos.

Für Prüfungen im Sprachbereich gelten die besonderen Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Prüfungsinstitution.

Teilnahmebescheinigungen

Haben Sie regelmäßig einen Kurs besucht (Anwesenheit mind. 80%), senden wir Ihnen auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung zu. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür 4 €. Für Kurse die mehr als 4 Semester zurückliegen, kann keine Bescheinigung erstellt werden.

Urheber- & Persönlichkeitsschutz

Fotografieren, Filmen, Tonaufzeichnungen und jede andere Art analoger oder digitaler Aufzeichnung oder Speicherung in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopie, Bücher, EDV-Programme) darf auf keine Weise vervielfältigt werden.

Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung gemäß §§276, 278 BGB ist ausgeschlossen. Bei Studienfahrten tritt die vhs nur als Vermittler auf. Es gelten dort die besonderen Reiserechtsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Erreichen des Unterrichtsortes ist eine private Angelegenheit der Beteiligten. Die vhs übernimmt bei Unfällen für KFZ- oder Personenschäden keine Haftung.

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der aktuellen Kursbeschreibung. Druckfehler sind von der Leistungspflicht und Haftung ausgenommen.

Grundsätzlich können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn eine von der vhs festgesetzte Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Wird vor Kursbeginn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmenden einigen sich im Kurs auf eine anteilige Aufzahlung oder Kürzung des Leistungsumfangs. Die Entscheidung über Absage oder modifizierte Kursdurchführung liegt allein bei der Geschäftsstelle Würzburg. Die Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

Im Falle von kurzfristigen Kursänderungen oder -absagen (Erkrankung der Kursleitung, o.a.) benachrichtigen wir Sie ggf. auch per SMS, sofern Sie uns Ihre Handynummer angegeben haben.

Ermäßigungen

Schüler und Studierende in Vollzeit, Auszubildende, Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes, Referendare, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, erhalten - nur gegen sofortige Vorlage eines entsprechenden Nachweises - Ermäßigung in Höhe von 20% der Basis-Kurskosten (erm. Preis). Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung von 10% auf die Basis-Kurskosten. Ausgenommen sind Einzelvorträge, Studienreisen, Exkursionen, Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule als Vermittler auftritt, und Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Ermäßigung ausgenommen sind (o. E.) sowie Aufwendungen für Materialien, Gerätenutzungs- oder Mietkosten. Mehrfachermäßigungen, z.B. „Student“ und „Schwerbehindert“, sind nicht möglich.

Gebühren unter 6 € sind generell von der Ermäßigung ausgenommen. Nachträgliche Ermäßigungen werden nicht gewährt.

Haus- und Hygieneverordnungen

Denken Sie bitte daran, dass die vhs in den Schulen nur Gast ist. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstal­tungsorte sind Vertragsbestandteil. Auf dem gesamten Schulgelände (auch Hof) darf grundsätzlich nicht geraucht werden. 
Bitte gehen Sie mit Gegenständen und Räumen pfleglich um.

  • Turnhallen dürfen nur  mit hallengeeigneten und sauberen Schuhen (keine Straßenschuhe, keine schwarze Sohle) be­treten werden.
  • Das Parken in Schulhöfen ist i. d. R. nicht gestattet.
  • An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeiten findet i.d.R. kein Unterricht statt.
  • Teilnehmer und Kursleitungen sind verpflichtet, sich an die jeweils geltenden Hygienebestimmungen der vhs bzw. der Veranstaltungsorte zu halten (https://www.vhs-wuerzburg.info/vhs- hygienekonzept)

Datenschutz

Die vhs erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Teilnehmenden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet die vhs die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung www.vhs-wuerzburg.info kontakt/datenschutzerklärung.html. Teilnehmende erhalten auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten.

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