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Mediadaten

Anzeigen in unseren Programmheften werden in unserem Auftrag durch die Firma connection line akquiriert und betreut. 
connection line 
Postfach 1273
78002 Villingen-Schwenningen

Telefon: 07721 / 990176
Telefax: 07721 / 990178
E-mail: info@connection-line.de
Internet: www.connection-line.de
Geschäftsführung: Markus Marquardt

Vertragsbedingungen:

  1. „Anzeigeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden im Programmheft der Volkshochschule Würzburg e.V. zum Zweck der Vertreibung.
  2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abrufen einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftrageber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. unter der Ziff. 2, genannten Frist – auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus – weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche die Volkshochschule nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Volkshochschule beruht.
  5. Bei der Errechnung der Abnahmenmengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
  6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet.
  7. Die Volkshochschule behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen der vhs abzulehnen. Auch bei rechtsunverbindlich bestätigten Aufträgen, können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn der Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen der Volkshochschule gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des vhs Programms erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber rechtzeitig vor Druck mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Volkshochschule unverzüglich Ersatz an.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die vhs eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch beitelefonischer Auftragsereilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb 30 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  11. Sind keine besonderen Großvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  12. Bei Zahlungsverzug oder Stunden werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Volkshochschule kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauskasse verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Volkshochschule berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen
  13. Der Besteller trägt die Kosten für die Film- bzw. Lithoanfertigungen und sonstige Druckunterlagen, sowie für von ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
  14. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Altrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste zu halten.
  15. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht gesichert werden.
  16. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zum Abdruck zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige der vhs entsteht. Der Auftraggeber hat die vhs ferner von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die vhs von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Die vhs ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
  17. Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampf erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen.

Preisliste Nr. 4

gültig ab 30. April 2015    
     
Auflage    
15.000 Exemplare + Online-Ausgabe (130.500 Klicks)
  
Zeitschriftenformat      
210 mm breit x 297mm hoch
 
Satzspiegel  
190 mm breit x 250 mm hoch / 3-spaltig

Anzeigenformate und Grundpreise

SeiteQuerformate Breite x Höhe (mm)Preis

1/2 Seite

190 x 125

710,00 €

1/3 Seite

190 x 85

510,00 €

1/4 Seite

190 x 65

460,00 €

1/4 Seite

125 x 95

460,00 €

1/6 Seite

190 x 40

380,00 €

1/6 Seite

125 x 65

380,00 €

1/8 Seite

190 x 30

330,00 €

1/8 Seite

125 x 50

330,00 €

Hochformate

SeiteQuerformate Breite x Höhe (mm)Preis

1/1 Seite

190 x 250

1.280,00 €

1/3 Seite

125 x 123

510,00 €

1/3 Seite

60 x 250

510,00 €

1/4 Seite

60 x 200

460,00 €

1/6 Seite

60 x 130

380,00 €

1/8 Seite

60 x 100

330,00 €

Umschlagseiten

2. Umschlagseite, c4

1.650,00 €

3. Umschlagseite, c4

1.650,00 €

Anzeige zusätzlich auf der Homepage der vhs im e-Paper Programm50,00 €

Nachlässe

Rabatt in Höhe von 10 % bei gleichzeitiger Buchung für zwei aufeinander folgende Semester.

Anzeigenverwaltung

Volkshochschule Würzburg & Umgebung e.V.
Juliuspromenade 68
97070 Würzburg
Telefon: (09 31) 35593-13
Telefax: (09 31) 35593-20
E-Mail: info@vhs-wuerzburg.de
Ansprechpartnerin: Daniela Schramm

Anzeigenschluss

für das Herbst-/Wintersemester: 15. Juni
für das Frühjahr-/Sommersemester: 30. November

Erscheinungstermin

für das Herbst-/Wintersemester: Online: Ende Juli + Print: Mitte August
für das Frühjahr-/Sommersemester: Online: Ende Dezember + Print: Anfang/ Mitte Januar

Verbreitungsgebiete

Würzburg und Umgebung

Druckverfahren

Offset-Druck

19.03.24 01:07:14