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Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung -
Betreuungsverfügung

An die Formulierung des "letzten Willens" durch das Testament denken die meisten. Wer trifft aber anstehende Entscheidungen im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung? Der Vortrag zeigt auf, dass es eine "gesetzliche Zuständigkeit" (z. B. des Ehegatten) für solche Entscheidungen nicht gibt. Es ist denkbar, dass familienfremde Personen als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden. Auch wenn er oder sie aus der Familie sind, unterliegen sie zum Teil engen Beschränkungen bei ihrer Entscheidungsfindung. Es ist daher zweckmäßig - und in vielen Fällen fast zwingend - rechtzeitig Vorsorge für diese Fälle durch eine sog. Vorsorgevollmacht zu treffen. Der Vortrag erläutert Idee und Umfang solcher Vollmachten, klärt die Unterscheidung zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und gibt Anregungen für Gestaltungen im Einzelfall.

Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung -
Betreuungsverfügung

An die Formulierung des "letzten Willens" durch das Testament denken die meisten. Wer trifft aber anstehende Entscheidungen im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung? Der Vortrag zeigt auf, dass es eine "gesetzliche Zuständigkeit" (z. B. des Ehegatten) für solche Entscheidungen nicht gibt. Es ist denkbar, dass familienfremde Personen als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden. Auch wenn er oder sie aus der Familie sind, unterliegen sie zum Teil engen Beschränkungen bei ihrer Entscheidungsfindung. Es ist daher zweckmäßig - und in vielen Fällen fast zwingend - rechtzeitig Vorsorge für diese Fälle durch eine sog. Vorsorgevollmacht zu treffen. Der Vortrag erläutert Idee und Umfang solcher Vollmachten, klärt die Unterscheidung zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und gibt Anregungen für Gestaltungen im Einzelfall.
01.08.25 20:43:13