Böhmer, Notar Andreas
An die Formulierung des "letzten Willens" durch das Testament denken die meisten. Wer trifft aber anstehende Entscheidungen im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung? Der Vortrag zeigt auf, dass es eine "gesetzliche Zuständigkeit" (z. B. des Ehegatten) für solche Entscheidungen nicht gibt. Es ist denkbar, dass familienfremde Personen als Betreuer bestellt werden. Auch wenn der Betreuer aus der Familie ist, unterliegt er zum Teil engen Beschränkungen bei seiner Entscheidungsfindung. Es ist daher zweckmäßig - und in vielen Fällen fast zwingend - rechtzeitig Vorsorge für diese Fälle durch eine sog. Vorsorgevollmacht zu treffen. Der Vortrag erläutert Idee und Umfang solcher Vollmachten, klärt die Unterscheidung zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und gibt Anregungen für Gestaltungen im Einzelfall.