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Das AZAV-Zertifikat eröffnet Trägern der Arbeitsförderung den Zugang zum geförderten Markt. Die "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung - AZAV", in 2012 als Verordnung zum §§176 ff SGB III erlassen, löst die Verordnung AZWV ab. Dies bezog sich nur auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Darüberhinaus hat sich die AZAV-Zulassung als Gütesiegel für Anbieter von Bildungsmaßnahmen entwickelt. Wichtige Nachfrager nach Weiterbildung (BfW, Bafög) erkennen in der AZAV ein sinnvolles Prüfinstrument für Qualität in der Weiterbildung.
AZAV-zertifizierte Träger haben nachgewiesen, daß sie
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