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Volkshochschule Würzburg

Münzstraße 1
97070 Würzburg
 
Tel.: 0931/35593-0
Fax: 0931/35593-20
E-Mail: info@vhs-wuerzburg.de
  • Programmbereich Gesellschaft
  • Programmbereich Beruf
  • Programmbereich Sprachen
  • Programmbereich Gesundheit
  • Programmbereich Kultur
  • Programmbereich Spezial

Mediadaten

  1. „Anzeigeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden im Programmheft der Volkshochschule Würzburg e.V. zum Zweck der Vertreibung.
  2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abrufen einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftrageber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. unter der Ziff. 2, genannten Frist – auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus – weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche die Volkshochschule nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Volkshochschule beruht.
  5. Bei der Errechnung der Abnahmenmengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
  6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
  7. Die Volkshochschule behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen der vhs abzulehnen. Auch bei rechtsunverbindlich bestätigten Aufträgen, können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn der Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen der Volkshochschule gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des vhs Programms erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber rechtzeitig vor Druck mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Volkshochschule unverzüglich Ersatz an.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die vhs eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch beitelefonischer Auftragsereilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb 30 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  11. Sind keine besonderen Großvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  12. Bei Zahlungsverzug oder Stunden werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Volkshochschule kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauskasse verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Volkshochschule berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen
  13. Der Besteller trägt die Kosten für die Film- bzw. Lithoanfertigungen und sonstige Druckunterlagen, sowie für von ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
  14. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Altrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste zu halten.
  15. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht gesichert werden.
  16.   Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den In-halt und die rechtliche Zulässigkeit der zum Abdruck zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige der vhs entsteht. Der Auftraggeber hat die vhs ferner von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die vhs von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Die vhs ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
  17. Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampf erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen.

Preisliste Nr. 2/2006

Preisliste Nr. 2        
gültig ab 1. Juli 2006    
     
Auflage    
132.000 Exemplare    
Zeitschriftenformat      
210 mm breit x 297mm hoch  
Satzspiegel  
190 mm breit x 250 mm hoch / 3-spaltig  
Verbreitungsgebiete  
Würzburg und Umgebung
(115.000 Haushalte)
   
Druckverfahren      
Offset-Druck  
 
 
Anzeigenformate und Grundpreise    
Querformate Breite x Höhe (mm)
1/2 Seite 190 x 125 690,00 €
1/3 Seite 190 x 85 460,00 €
1/4 Seite 190 x 65 410,00 €
1/4 Seite 125 x 95 410,00 €
1/6 Seite  190 x 40 330,00 €
1/6 Seite  125 x 65 330,00 €
1/8 Seite  190 x 30 280,00 €
1/8 Seite  125 x 50 280,00 €
     
Hochformate      
1/1 Seite 190 x 250 1.280,00 €
1/3 Seite 125 x 123 460,00 €
1/3 Seite 60 x 250 460,00 €
1/4 Seite 60 x 200 410,00 €
1/6 Seite 60 x 130 330,00 €
1/8 Seite 60 x 100 280,00 €
     
Millimeterpreis      
je mm in Spaltenbreite 60 mm 3,14 €
Mindesthöhe einer Anzeige 20 mm  
 
Umschlagseiten  
2. Umschlagseite, c4   1.650,00 €
4. Umschlagseite, c4   1.800,00 €
 
Beilagen  
pro 1.000 Exemplare; bis 25 gr.  100,00 €
   
Beihefter    
pro 1.000 Exemplare; 4-seitig  80,00 €
   
Nachlässe    
Rabatt in Höhe von 10 % bei gleichzeitiger Buchung für zwei aufeinander folgende Semester.  
   
Anzeigenverwaltung  
Volkshochschule Würzburg e.V.  
Münzstraße 1    
97070 Würzburg    
Telefon (09 31) 35593-0    
Telefax (09 31) 3559320      
eMail: info@vhs-wuerzburg.de  
Ansprechpartnerin: Renate Gutmann
     
Anzeigenschluss    
für das Herbst-/Winter Semester:      1.7.  
für das Frühjahr/Sommer Semester: 1.12.  
     
Erscheinungstermin    
für das Herbst-/Winter Semester:     Anfang September  
für das Frühjahr/Sommer Semester: Mitte Januar  
 
Bankverbindung  
Sparkasse Mainfranken
(BLZ 790 500 00)
Konto 1404680