Allgemeines:
Mit der Anmeldung und deren Annahme durch die vhs kommt, unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein Geschädtsvertrag zustande. Diese Geschäftsbedinungen gelten mit dem Erscheinen des vorliegenden Semesterprogramms. Alle früheren Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit der gesamten AGB bleiben von evtl. Teilnichtigkeiten unberührt.
Für Reisen und Studienfahrten gelten die besonderen Reiserechtsbedingungen des Reiseveranstalters.
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind in der Regel Personen mit vollendetem 15. Lebensjahr. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind für die jeweils bei den jeweiligen Kursangeboten angegebenen Altersgruppen zugänglich.
Anmeldung:
Bei allen Veranstaltungen (außer bei Veranstaltungen ohne Kursnummer) ist eine Anmeldung vor Kursbeginn erforderlich. Vormerkungen sind nicht möglich! Pro Veranstaltung benötigen wir eine Anmeldung (vollständig ausgefüllte Anmeldekarte bzw. die entsprechenden Daten, mit Abbuchungserlaubnis).
Die möglichen Anmeldeformen ergeben sich für das jeweils gültige Semester aus der Rubrik "Anmeldehinweise" im aktuellen Programmheft (Bestandteil der AGB). Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht.
Wir versenden nach Bearbeitung Ihrer eingegangenen Anmeldung keine Anmeldebestätigung.
Kursgebühren:
Die Teilnahme an
vhs-Veranstaltungen verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
- Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und i.d.R. abgebucht. Zur Vereinfachung gilt Ihre Einzugsermächtigung, außer bei ausdrücklichem Widerruf, auch bei Kursbuchungen in darauffolgenden Semestern.
- Eventuell entstehende Nebenkosten (wie Materialkosten, Raummiete, Lebensmittelkosten oder Aufzahlung) sind Bestandteil der Kursgebühr und im Umfang des Abbuchungsauftrages enthalten.
- Darüber hinausgehende zusätzliche Materialkosten bei verschiedenen Kursen werden bei ihrer Entstehung fällig. Sie werden am Kurstag oder Semesterende von der Kursleitung eingefordert.
- Bankgebühren, die durch fehlerhafte Stornierung von Lastschriften entstehen, trägt der Kunde.
- I.d.R. erfolgt die Abbuchung der Kursgebühr vor Kursbeginn. Die vhs behält sich aus verwaltungsorganisatorischen Gründen jedoch vor, die fällige Kursgebühr erst bei oder nach Kursbeginn, in Ausnahmen auch nach Kursende, abzubuchen.
- Sie sind zu einer Veranstaltung angemeldet - erscheinen aber nicht: Leider müssen wir Ihnen in einem solchen Fall die gesamte Kursgebühr inkl. eventueller Nebenkosten berechnen/abbuchen. Dies gilt ebenso für den vorzeitigen Kursabbruch.
- Druckfehler oder falsch übermittelte Preise unterliegen keiner Gewähr.
Aufzahlung / Kürzung:
Bei Unterschreiten der Mindestteilnahmezahl kann der Kurs nur durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmenden zu Veranstaltungsbeginn über eine Aufzahlung, Unterrichtskürzung oder Mischform einigen (siehe auch "Leistungsumfang"). Aufzahlungsbeträge sind nach mündlicher Einigung im Kurs Bestandteil der Kursgebühr.
Rücktritt vom Vertrag:
Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten,
- wenn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht ist
- wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit) ausfällt
- wenn Kursräume, die der vhs von Dritten für die Kursdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, aus Gründen, die nicht im Einfluss der vhs liegen, nicht mehr zur Verfügung stehen
- aufgrund schwerwiegender Änderungen zwischen Programmveröffentlichung und Kursbeginn
- bei Störungen des Kursverlaufes oder Unterrichts.
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden bis Ende des jeweiligen Semesters zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Rücktrittserklärung schriftlich in der Geschäftsstelle der vhs erfolgt. (Es gilt das Datum des Eingangsstempels der
vhs) und wenn nachstehend aufgeführte Punkte berücksichtigt bzw. erfüllt sind:
- Bei wöchentlich stattfindenden Kursen mit mehr als fünf Terminen und ohne Angabe des Anmeldeschlusses ist ein Rücktritt bis zum dritten Werktag vor dem zweiten Kurstermin, bei allen anderen Veranstaltungen nach der ersten Kursstunde, möglich.
- Bei Veranstaltungen mit Angabe des Anmeldeschlusses ist ein Rücktritt bis einschließlich des Anmeldeschlusses möglich.
- Bei Veranstaltungen, die an fünf oder weniger Terminen stattfinden (Blockseminare, Tages- oder Wochenendkurse, Fahrten, Führungen etc.) ist ein Rücktritt nur bis zum siebten Werktag vor dem Kurstermin möglich. (Ausnahme: vom Teilnehmer wird eine Ersatzperson gestellt.)
- Bei ausdrücklichem Nichteinverständnis mit einer Kürzung bzw. Aufzahlung nach obengenannten Terminen.
Bei jedem Rücktritt durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR fällig. Haben Sie die Kursgebühr per Scheck oder Überweisung entrichtet, erhalten Sie gegen Vorlage der Zahlungsquittung die Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück. Haben Sie der Volkshochschule einen Abbuchungsauftrag erteilt, wird lediglich die Bearbeitungsgebühr von Ihrem Konto abgebucht.
Für Prüfungen im Sprachbereich gelten die besonderen Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Prüfungsinstitution.
Teilnahmebescheinigungen:
Haben Sie regelmäßig einen Kurs (Anwesenheit: 80%) besucht, senden wir Ihnen auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung zu. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür 4,00 EUR, für Zeugnisse beträgt 6,00 EUR. Für zurückliegende Kurse früherer Semester (maximal 4!) haben wir einen höheren Verwaltungsaufwand; die Gebühr beträgt daher 7,00 EUR für Teilnahmebescheinigungen und 9,00 EUR für Zeugnisse.
Urheberschutz:
Fotografieren, Filmen, Tonaufzeichnungen und jede andere Art analoger oder digitaler Aufzeichnung oder Speicherung in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopie, Bücher, EDV-Programme) darf auf keine Weise vervielfältigt werden.
Haftung:
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung gemäß §§276, 278 BGB ist ausgeschlossen. Bei Studienfahrten und anderen Fremdleistungen (Sprachprüfungen) tritt die vhs nur als Vermittler auf. Es gelten dort die besonderen Rechtsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Erreichen des Unterrichtsortes ist eine private Angelegenheit der Beteiligten. Die vhs übernimmt bei Unfällen für KFZ- oder Personenschäden keine Haftung.
Datenschutz:
TeilnehmerInnen an vhs-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dies für den Zweck der vhs-Verwaltungsorganisation erforderlich ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz ist gewährleistet.
Leistungsumfang:
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Programms. Druckfehler sind von der Leistungspflicht und Haftung ausgenommen. Grundsätzlich können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn eine von der vhs festgesetzte Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Wird vor Kursbeginn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmer einigen sich im Kurs auf eine anteilige Aufzahlung oder Kürzung des Leistungsumfangs. Die Entscheidung über Absage oder modifizierte Kursdurchführung liegt allein bei der Geschäftsstelle Würzburg. Die Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Ermäßigungen:
Schüler, Studierende, Auszubildende, Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, Grundwehr- oder Ersatzdienstleistende (soweit sie nicht anderweitig gefördert werden), Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, erhalten - nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises - Ermäßigung in Höhe von 20% der Basis-Kurskosten (erm. Preis). Ausgenommen sind Einzelvorträge, Studienreisen, Exkursionen, Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule als Vermittler auftritt und Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Ermäßigung ausgenommen sind (o. E.) sowie Aufwendungen für Materialien, Gerätenutzungs- oder Mietkosten. Mehrfachermäßigungen, z.B. "StudentIn" und "Schwerbehindert", sind nicht möglich.
Gebühren unter 6,00 EUR sind generell von der Ermäßigung ausgenommen. Nachträgliche Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Unterrichtsräume - Hausordnung:
Denken Sie bitte daran, dass die vhs in den Schulen nur Gast ist. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. In Schulen und Unterrichtsräumen darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Bitte gehen Sie mit Gegenständen und Räumen pfleglich um. Turnhallen dürfen nur mit hallengeeigneten und sauberen Schuhen (keine Straßenschuhe, keine schwarze Sohle) betreten werden.
Unterrichtsfreie Tage:
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeiten findet (wenn nicht gesondert angekündigt) kein Unterricht statt. Bitte beachten Sie dazu auch den Semesterkalender.